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Beamte

                                                                                                        
Beamte sind beihilfeberechtigt. Dies bedeutet, dass der Dienstherr, also der Bund, einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für die restlichen Krankheitskosten sollte der Beamte eine private Krankenversicherung abschließen, sofern möglich. Alternativ kann der Beamte auch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn er vorher schon dort versichert war.Shcaubild_Beihilfe

Leistungen der Beihilfe

Grob zusammengefasst könnte man sagen, dass die Beihilfe eine privatärztliche Versorgung gewährleistet.
Man wird als Privatpatient behandelt und hat im Krankenhaus auch Anspruch auf ein 2-Bett-Zimmer mit so genannter “Chefarztbehandlung”. Dennoch hat es im Beihilferecht in den letzten 20 Jahren parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder Leistungskürzungen gegeben, beispielsweise beim Zahnersatz und bei Sehhilfen. Auch wurden Selbstbeteiligungen eingeführt (z.B. im Krankenhaus).

Diese Leistungskürzungen können durch die private Ergänzungsversicherung aufgefangen werden.

Die Beihilfestelle zahlt immer einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten. Beim Bund sind dies entweder 50 %, 70 % oder 80 %.
     50 % erhalten Beihilfeberechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
     70 % erhalten Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern,
                             Ehepartner, die kein oder nur geringes Einkommen
                             haben und
                             Pensionäre
     80 % erhalten Kinder für die der Beihilfeberechtigte auch Kindergeld bekommt

Die private Restkostenversicherung deckt dann die übrigen 50, 30 oder 20 Prozent ab.

Beiträge:
Die Beihilfeleistungen, also die Absicherung durch den Dienstherrn, ist kostenlos. Für die private Restkostenversicherung fallen Beiträge an, die je nach Geschlecht (Differenzierung noch in 2011/2012, danach nicht mehr), Eintrittsalter und Gesundheitszustand sehr unterschiedlich sind. Sind Familienmitglieder, also Kinder bzw. Ehepartner ohne eigenes Einkommen mitzuversichern, erhöhen sich die Beiträge
In der gesetzlichen Krankenkasse wären Beiträge abhängig vom Einkommen und vom Beitragssatz der Krankenkasse zu zahlen.

Privat oder gesetzlich?
In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe die günstigere Absicherung. Dieser steht jedoch manchmal die Risikoprüfung der Privaten entgegen. Je nach bestehender Vorerkrankung kann der Weg in die Private versperrt sein. Dann bleibt nur die teurere gesetzliche Kasse als Absicherung übrig. (siehe Tipps)

Angebote sehr unterschiedlich

Da die Angebote der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sollte man sich auf jeden Fall einen Vergleich erstellen lassen. Hier unser Service:  Vergleich der Krankenversicherung

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*) Bild: © Gerd Altmann / www.PIXELIO.de

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