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Beamte

Definition


Allgemeine Dienstunfähigkeit 44 BBG:

„Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen,
wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen
zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“

„Als Dienstunfähig kann auch angesehen werden, …
wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und
keineAussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“

Spezielle Dienstunfähigkeit:

„Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, …wenn er den besonderen
gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und
seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Polizei 2 Jahre) wiederhergestellt
werden kann.“


Laut §26 BeamtStG soll Von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Beamte

Die Höhe der Absicherung des Beamten richtet sich nach seiner zurück gelegten Dienstzeit und nach seinen aktuellen Bezügen. In jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 %.
Beispiel:
Wird ein Beamter im 13. Dienstjahr dienstunfähig, hat er also einen “eigenen Anspruch in Höhe von 13 x 1,79375 %. Zusätzlich werden ihm die bis zum 60. Lebensjahr fehlenden Jahre zu zwei Drittel hinzugerechnet.
Angenommen er wäre bei Eintritt der Dienstunfähigkeit 34 Jahre alt, bekäme er noch zwei Drittel von 26 Jahren (=17, 333 Jahre) hinzugerechnet. Insgesamt hat er also 13 + 17,333 = 30,333 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstjahre.
30,333 x 1,79375 % = 54,41 %.
Bei 3.200 Euro Dienstbezügen ergibt sich somit eine Absicherung in Höhe von 3.200 x 54,41 % = 1.741,12 Euro

Aus dem vorangegangenen Beispiel ist erkennbar, dass die Versorgungslücke mit steigendem Einkommen steigt:
Versorgungsansprueche_DU

Der Beamte muss also einen Teil des  Risikos privat absichern. Dabei muss er allerdings einige wichtige Punkte beachten:

-> KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung
-> Die Dienstunfähigkeitsversicherung muss die “Echte Dienstunfähigkeitsklausel” enthalten.
     Nur dann ist gewährleistet, dass im Falle einer Dienstunfähigkeit auch eine Rente gezahlt wird
-> Die Versicherung muss in den Bedingungen berücksichtigen, dass sich der Absicherungsbedarf ändert
     und Anpassungsmöglichkeiten bieten
-> Die Versicherung sollte auch die Teil-Dienstunfähigkeit berücksichtigen
-> Vorsicht: Nur sehr wenige Spezial-Versicherer bieten die passende Versicherung an
 
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