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Beamte / Anwärter / Referendare ..
 

Grundlagen:

Hinsichtlich der Altersvorsorge ist zu unterscheiden zwischen Beamten und den rentenversicherungspflichtigen Angestellten. Die Angestellten sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben in der Regel einen Anspruch auf eine Zusatzversorgung.
Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt.

Als Altersvorsorge beziehen Beamte von Vater Staat eine vergleichsweise gute Versorgung. Sie erhalten als staatliche Altersversorgung die Pension, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Höhe der Pension hängt von der zuletzt erreichten Besoldungsstufe und den Dienstjahren ab.
Kurz formuliert kann man sagen:  Anzahl der Dienstjahre x 1,79375 % X letzte Dienstbezüge = Pension

Doch auch die Altersvorsorge für Beamte ist niedriger als das Einkommen während des Erwerbslebens, so dass jeder Beamte für sich prüfen sollte, ob er mit seiner Pension den bisherigen Lebensstandard halten kann. Entsteht im Alter eine so genannte „Vorsorgungslücke“, kann diese auch für Beamte mit einer privaten Altersvorsorge aufgefüllt werden. Staatsdiener können dabei in die Riester Rente, in die Basisrente oder in eine private Rentenversicherung investieren.


Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es für Beamte?

1. Förderrente / Riester-Rente
Beamte können in die Riester-Rente investieren. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 erhalten auch Beamte die volle staatliche Förderung. Die staatlichen Zulagen fallen großzügig aus: Maximal 154 Euro erhält ein Beamter generell als Grundzulage für seine Einlagen. Zudem wird pro Kind 185 Euro gezahlt, für Kinder die nach dem 1. Januar 2008 geboren werden, sind 300 Euro pro Jahr geplant. Interessanter ist jedoch noch die steuerliche Förderung der Riester-Rente. Hierüber informieren wir gerne im persönlichen Gespräch.

2. Basisrente / Rürup-Rente
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 1. Januar 2005 auch für Beamte die Basisrente als steuerlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Somit können auch Beamte aus unversteuertem Einkommen Vorsorge für das Alter betreiben. Ob diese Form der Altersvorsorge für den einzelnen interessant ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Hier ist eine persönliche Beratung unbedingt notwendig.

3. Private Rentenversicherung und sonstiges
Natürlich kommt für Beamte auch eine private Rentenversicherung in Frage. Außerdem kommen noch viele weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge in Betracht (Immobilien, Fondsanlagen, Beteiligungen ...) Hierzu bieten wir gerne eine individuelle Beratung an!
 
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*) Bild: © deratu / www.PIXELIO.de

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