Die Angestellten im öffentlichen Dienst sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben in der Regel einen Anspruch auf eine Zusatzversorgung. Die Höhe der Altersversorgung ist wie auch bei anderen Pflichtversicherten abhängig von der Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge. Die Zusatzversorgung stockt die Rente dann noch etwas auf.
Es macht wenig Sinn Faustformeln für die Höhe der Absicherung zu nennen. Denn inzwischen sind die so genannten Erwerbsbiografien so individuell geworden, dass sich sehr unterschiedliche Altersrenten ergeben. Hier verweisen wir auf unseren Service: Wir berechnen kostenlos und unverbindlich Ihre Rentenansprüche! (s.u.) Welche zusätzliche Möglichkeiten der Altersvorsorge sind zu empfehlen?