Angestellte

Krankenversicherung
Dienstunfähigkeit
Altersvorsorge
sonstige Risikoabsicherung

Beratung    Kontakt    Impressum

flagge-deutschland
angebot

Berufsunfähigkeit

stressGrundsätzliches:

Angestellte im öffentlichen Dienst fallen wie aauch die Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten sie also gegebenenfalls Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente. Die Rentenhöhe wird jedoch durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgestockt. Diese Zusatzversorgung ist Pflicht und wird in der Regel über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) gewährleistet.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind durch die Zusatzversorgung in Bezug auf die Rentenhöhe besser gestellt. Allerdings gelten für den Rentenanspruch die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Wer voll erwerbsgemindert ist, erhält die volle Zusatzrente wegen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte.
Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn insgesamt mindestens 60 Monate, also 5 Jahre Beiträge gezahlt worden sind.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden berufsunfähig - nicht dienstunfähig. Insofern ist eine Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenklausel in den Versicherungsbedingungen nicht notwendig.

Dennoch muss einiges bezüglich einer privaten Zusatz-Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden Die Versicherungsbedingungen spielen hier eine große Rolle!

Unser Service für Sie:  Wir berechnen Ihnen individuell Ihre persönlichen Ansprüche und zeigen Ihnen auf wie Sie Ihre Absicherungslücke optimal schließen!
 
==>> Passende Angebote erhalten Sie hier  Angebotsberechnung

angebot
[Bund] [Krankenversicherung] [Dienstunfähigkeit] [Anwärter] [Angestellte] [Altersvorsorge] [Sonstige Risiken] [Tipps] [Angebote]